Nach dem Wegfall der Honorierung für Sachverständige gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist jeder Sachverständige für Grundstückswertermittlung angehalten die Honorierung mit seinen Kunden frei zu vereinbaren. Die nachfolgend angegebenen Preise sind Bruttopreise (Endpreise) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Grundsätzlich sollte vor einer Beauftragung telefonisch oder eventuell persönlich besprochen werden, welchem Zweck die Auskunft oder das Gutachten dienen soll. Dies erspart spätere Verzögerungen und zusätzliche Kosten.
Gerne würde ich Sie daher in einem persönlichen Gespräch beraten.
Die telefonische Beratung dient z. B. dazu, bereits im Voraus anhand einer Annonce im Internet oder in einer Zeitung abzuschätzen, ob der angebotene Preis nach Ansicht des Sachverständigen angemessen erscheint.
Leistungen:
Honorierung:Die Honorierung beträgt 90 €/Stunde, mindestens jedoch 45 €. Eine Abrechnung erfolgt viertelstündlich. Der Vertrag erfolgt nach mündlicher Zustimmung des Kunden zum vorher vereinbarten Preis. |
Die sachverständige Stellungnahme dient z. B. dazu, im Rahmen einer Preisverhandlung mit einem Verkäufer/einer Verkäuferin oder eines Käufers/einer Käuferin eine unabhängig ermittelte Verhandlungsbasis zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis erfolgt in schriftlicher Form.
Leistungen:
Honorierung:Die Honorierung beträgt 350 € für ein unbebautes Grundstück, 550 € für eine Eigentumswohnung, und 750 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus. Der Preis für andere Objekte muss im Voraus vereinbart werden, da der Schwierigkeitsgrad stark abweichen kann. Zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Sachverständigen wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der beim Ortstermin von beiden Seiten unterzeichnet wird. |
Das Verkehrswertgutachten des Sachverständigen ist ein umfassendes Gutachten, welches eine Lagebeschreibung, eine Objektbeschreibung sowie eine ausführlich erläuterte Verkehrswertermittlung mit zumeist zwei unabhängigen Wertermittlungsverfahren enthält. Das Gutachten erfasst spezielle Sachverhalte (berücksichtigt z. B. eventuell vorhandene Baulasten oder Grunddienstbarkeiten) und kann z.B. vor Gericht, beim Finanzamt oder zur Finanzierung genutzt werden.
Die Honorierung beträgt 900 € für ein unbebautes Grundstück, 1.250 € für eine Eigentumswohnung, und 1.650 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus. Die Preise für andere Objekte (z.B. Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser) müssen im Voraus vereinbart werden, da der Schwierigkeitsgrad stark abweichen kann. Des Weiteren werden die Kosten für umfangreichere Recherchen oder schwierigere Ermittlungsaufgaben (z.B. abweichende oder mehrere Wertermittlungsstichtage, Berücksichtigung von Grundbucheintragungen, Beleihungs- oder Versicherungswert) gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt hierbei 90 €/Stunde. Zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Sachverständigen wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der vorab (vor dem Ortstermin) von beiden Seiten unterzeichnet wird.
Für andere Bewertungsfälle (z.B. separate Berechnung eines Wohnungsrechtes, von Erbbaurechten, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, etc.) werden gesonderte Honorare vorab vereinbart. Hierfür können keine statischen Honorare veröffentlicht werden.
Rufen Sie mich daher gerne an oder schreiben Sie mir eine Mail. Gerne werde ich Ihnen alle Fragen beantworten.
Gerne erstelle ich für Wohnhäuser bis zu 12 Wohneinheiten auch einen Energieausweis für Sie.
Detailliert muss dabei betrachtet werden, welche Art von Energieausweis (bedarfs- oder verbrauchsorientiert) der für Sie richtige ist.
Gerne berate ich Sie dabei.
Die Kosten für derartige Energieausweise betragen zwischen 180 € - 415 € (Endpreis) je nach Umfang der Erfassung und der Lage des Objektes.
Die Bearbeitungsdauer ist dabei sehr kurz. Bereits ein bis zwei Tage nach der Besichtigung, kann ich Ihnen den Energieausweis in digitaler Form zur Verfügung stellen. Sehr gerne erstelle ich Ihnen auch einen Ausdruck des Energieausweises.