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Sachverständigenbüro

Dirk Warneke

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Dirk Warneke

Honorierung

Nach dem Wegfall der Honorierung für Sachverständige gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist jeder Sachverständige für Grundstückswertermittlung angehalten die Honorierung mit seinen Kunden frei zu vereinbaren. Die nachfolgend angegebenen Preise sind Bruttopreise (Endpreise) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Grundsätzlich sollte vor einer Beauftragung telefonisch oder eventuell persönlich besprochen werden, welchem Zweck die Auskunft oder das Gutachten dienen soll. Dies erspart spätere Verzögerungen und zusätzliche Kosten.

Gerne würde ich Sie daher in einem persönlichen Gespräch beraten.
 

Leistungskatalog des Sachverständigenbüros Warneke

Die telefonische Beratung dient z. B. dazu, bereits im Voraus anhand einer Annonce im Internet oder in einer Zeitung abzuschätzen, ob der angebotene Preis nach Ansicht des Sachverständigen angemessen erscheint.

telefonische Beratung

Leistungen:

  • mündliche Auskunft zum Bodenwert
  • mündliche Auskunft anhand von Vergleichsfaktoren über einen möglichen Preis (je genauer die Angaben zum Objekt, desto genauer die Aussage zum Objektpreis)
  • mündliche Auskunft über mögliche Gründe für die Entstehung des angebotenen Preises

Honorierung:

Die Honorierung beträgt 90 €/Stunde, mindestens jedoch 45 €. Eine Abrechnung erfolgt viertelstündlich. Der Vertrag erfolgt nach mündlicher Zustimmung des Kunden zum vorher vereinbarten Preis.

Pro und Kontra:

  • schnelle Auskunft am Telefon
  • geeignet für Personen, die erstmalig mit dem Gedanken spielen, sich eine Immobilie zuzulegen
  • geeignet für regionsfremde Personen, die den Grundstücksmarkt nicht einzuschätzen wissen
  • stark eingeschränkte Genauigkeit aufgrund fehlender Informationen und fehlender Inaugenscheinnahme
  • nur mündliche Auskunft, keine schriftliche Ausfertigung

Die sachverständige Stellungnahme dient z. B. dazu, im Rahmen einer Preisverhandlung mit einem Verkäufer/einer Verkäuferin oder eines Käufers/einer Käuferin eine unabhängig ermittelte Verhandlungsbasis zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis erfolgt in schriftlicher Form.

Leistungen:

  • Ortstermin und Besichtigung des Objektes inkl. Fotos
  • Berechnung eines möglichen Verkehrswertes anhand der zur Verfügung stehenden Informationen
  • Schriftliche Ausfertigung der Berechnung und eines möglichen Verkehrswertes ohne Erklärung zu den ermittelten Werten

Honorierung:

Die Honorierung beträgt 350 € für ein unbebautes Grundstück, 550 € für eine Eigentumswohnung, und 750 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus. Der Preis für andere Objekte muss im Voraus vereinbart werden, da der Schwierigkeitsgrad stark abweichen kann. Zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Sachverständigen wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der beim Ortstermin von beiden Seiten unterzeichnet wird.

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Pro und Kontra:

  • Ergebnis liegt in schriftlicher Form vor
  • während des Ortstermins kann sich der Sachverständige persönlich ein Bild von der Immobilie machen, daher ist das Ergebnis besser als bei z. B. einer reinen telefonischen Beratung
  • schnelle Erzeugung von Ergebnissen
  • kann als Verhandlungsbasis für Preisverhandlungen genutzt werden
  • grundsätzlich werden Rechte und Belastungen (z.B. Baulasten und Grundbucheinträge) nicht berücksichtigt
  • hat keinen Bestand vor Gericht (z. B. bei Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen) oder beim Finanzamt (geringster Wert einer Immobilie)

Das Verkehrswertgutachten des Sachverständigen ist ein umfassendes Gutachten, welches eine Lagebeschreibung, eine Objektbeschreibung sowie eine ausführlich erläuterte Verkehrswertermittlung mit zumeist zwei unabhängigen Wertermittlungsverfahren enthält. Das Gutachten erfasst spezielle Sachverhalte (berücksichtigt z. B. eventuell vorhandene Baulasten oder Grunddienstbarkeiten) und kann z.B. vor Gericht, beim Finanzamt oder zur Finanzierung genutzt werden.
 

Leistungen:

  • Ortstermin und Besichtigung des Objektes inkl. Fotos
  • Lagebeschreibung des Grundstücks
  • Objektbeschreibung der vorhandenen Gebäude und des Grund und Bodens
  • Ermittlung des Verkehrswertes mit zumeist zwei unabhängigen Verfahren inkl. Erläuterung
  • Berücksichtigung von vorhandenen, sichtbaren Bauschäden und Baumängeln
  • alle zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen werden berücksichtigt
  • schriftliche Ausfertigung für den Auftraggeber/die Auftraggeberin
  • Anlagen sind Bestandteil des Gutachtens (z. B. Übersichtskarten, Liegenschaftskarte, Bodenrichtwertkarte, Fotos, Grundrisse, Flächenberechnung)

Honorierung:

Die Honorierung beträgt 900 € für ein unbebautes Grundstück, 1.250 € für eine Eigentumswohnung, und 1.650 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus. Die Preise für andere Objekte (z.B. Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser) müssen im Voraus vereinbart werden, da der Schwierigkeitsgrad stark abweichen kann. Des Weiteren werden die Kosten für umfangreichere Recherchen oder schwierigere Ermittlungsaufgaben (z.B. abweichende oder mehrere Wertermittlungsstichtage, Berücksichtigung von Grundbucheintragungen, Beleihungs- oder Versicherungswert) gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt hierbei 90 €/Stunde. Zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Sachverständigen wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der vorab (vor dem Ortstermin) von beiden Seiten unterzeichnet wird.
 

Pro und Kontra:

  • hat Bestand vor Gericht, bei Finanzamt und Bank
  • es wird ein Verkehrswert ermittelt, da alle Informationen berücksichtigt werden
  • ausführliche Beschreibung des Objektes und des Grund- und Bodens
  • Dokumentation z. B. durch Fotos, die in der Anlage vorhanden sind
  • längere Bearbeitungsdauer, da eventuell Unterlagen oder Informationen beschafft werden müssen

Honorierung für andere Bewertungsfälle:

Für andere Bewertungsfälle (z.B. separate Berechnung eines Wohnungsrechtes, von Erbbaurechten, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, etc.) werden gesonderte Honorare vorab vereinbart. Hierfür können keine statischen Honorare veröffentlicht werden.

Rufen Sie mich daher gerne an oder schreiben Sie mir eine Mail. Gerne werde ich Ihnen alle Fragen beantworten.


Erstellung von Energieausweisen:

Gerne erstelle ich für Wohnhäuser bis zu 12 Wohneinheiten auch einen Energieausweis für Sie. 

Detailliert muss dabei betrachtet werden, welche Art von Energieausweis (bedarfs- oder verbrauchsorientiert) der für Sie richtige ist.

Gerne berate ich Sie dabei.

Die Kosten für derartige Energieausweise betragen zwischen 180 € - 415 € (Endpreis) je nach Umfang der Erfassung und der Lage des Objektes.

Die Bearbeitungsdauer ist dabei sehr kurz. Bereits ein bis zwei Tage nach der Besichtigung, kann ich Ihnen den Energieausweis in digitaler Form zur Verfügung stellen. Sehr gerne erstelle ich Ihnen auch einen Ausdruck des Energieausweises.

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Dipl.-Ing. (FH) Dirk Warneke

Am Tiergarten 55
30559 Hannover

Tel: 0511 - 270 32 79
infogutachten-warneke.de

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Geprüfte Fachkompetenz
Geprüfter Sachverständiger
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Geprüfter ImmoSchaden-Bewerter, 

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Geprüfter FeuchteSchimmel-Experte, 

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